Übersicht geltende Vorschriften und Normen

Im Zuge von Kontrollen von Seiten der Arbeitssicherheit und im schlimmsten Falle nach nach einem Arbeitsunfall im Betrieb liegt, auch wenn der vorhandene (Gabel-)Stapler nicht einmal im direkten Bezug dazu steht, insebesondere der Zustand und die Konformität der Hubgeräte meist immer im Fokus des Kontrollorgans. Um sensible finanzielle Strafen und aufwendige bürokratische Aufarbeitung zu vermeiden, finden Sie im Anschluss eine grobe Übersicht über die grundlegensten und wichtigsten Vorgaben, welche es zu beachten gibt. Für spezifische Fragen Ihres Unternehmens oder genauere Informationen können Sie sich gerne an uns wenden.

 

Staplerführerschein

Für die Betätigung eines Gabelstaplers schreibt der Gesetzgeber eine dokumentierte Ausbildung des Gabelstaplerführers vor. Gerne informieren wir Sie über die gesetzlichen Vorgaben bzw. Anforderungen und vermitteln Sie an die zuständigen Stellen.

Vorgeschriebene Ausstattung des Gabelstaplers

Mit welchen Vorrichtungen, unter dem Aspekt der Arbeitssicherheit, ein Hubgerät laut Gesetz mindestens ausgerüstet sein muss ist, insofern von jeweiligen Zuständigen für Arbeitssicherheit nicht anders interpretiert, abhängig von den aktuellen geltenden Normen und Vorschriften.

Jährlich Haupkontrolle

Der Gesetzgeber schreibt im periodischen Abstand von 1 Jahr eine Hauptkontrolle der Hubgeräte vor, bei welcher alle überprüfbaren Funktionen und Komponenten von einem Fachmann überprüft werden müssen.

Jährliche Abnahme nach Vorgaben ISPESL

Neben der jährlichen Hauptkontrolle ist es vom Gesetzgeber vorgesehen, dass im periodischen Abstand von einem Jahr mittels berechtigem Fachpersonal eine Checkliste mittels Sichtkontrolle, Funktionsprüfung und der Abnahme von Maßen abgearbeitet wird und nur positiven Ausgang die Anbringung eine Art "TÜF-Plakette" die weitere Nutzung erlaubt.

Ketten- und Gabelmaße

Im Sinne der Ketten- und Gabelmaße gibt es laut geltenden Vorschriften gewisse Mindestmaße und Limits einzuhalten. Die periodische Überprüfung ist deshalb strikte Vorschrift.

Tägliche Prüfung

Vor der Verwendung des Gabelstaplers ist es die Pflicht eines jeden Nutzers, verschiedene Funktionen und den Zustand einiger Komponenten des Hubgeräts mittels Sichtkontrolle und Funktionstest zu überprüfen.

Batteriesäure-Bindemittel

Seit einigen Jahren ist es, abhängig von der Anzahl der vorhandenen Industriebatterien in Ihrem Gabelstapler-Fuhrparkt vorgesehen, eine entsprechende Menge an einem speziellen Batteriesäurebindemittel für den Falle eines Auslaufens der Säure zur Verfügung zu haben.

 

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